Qualitätsmanagement

Das DARCO Qualitätsmanagement-System zielt darauf ab, unsere Produkte sowie unsere internen Strukturen und Prozesse stetig zu optimieren und anzupassen. Durch das extern zertifizierte Qualitätsmanagement-System für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 in allen DARCO Bereichen garantieren wir höchste Produktqualität und optimale Serviceleistung.


Medizinprodukteverordnung

MDR = Medical Device Regulation / Europäische Medizinprodukteverordnung

Die Verordnung (EU) 2017 / 745 über Medizinprodukte ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Darin war eine Übergangszeitraum vorgesehen. Somit ist die Verordnung innerhalb der EU seit 26. Mai 2021 bindend.
Durch die MDR wurden folgende Änderungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Medizinprodukte für den Kunden sicher und leistungsfähig sind.

  • Definition - Was sind Medizinprodukte?
     
  • Ernennung einer verantwortlichen Person
     
  • Einführung einer Identifizierungsnummer (UDI): Für Klasse I Produkte verpflichtend ab 26.05.2025
     
  • Überarbeitung der Konformitätserklärungen:
    Alle Medizinprodukte, die unter den Anwendungsbereich von europäischen Richtlinien fallen, benötigen eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung mit aufgedruckter Basis-UDI. Der Hersteller erklärt damit die Übereinstimmung seines Produktes mit EU Richtlinien und Normen.
    > Zu den Konformitätserklärungen
  • Änderungen in der klinischen Bewertung
     
  • Verschärfung der Dokumentation
     
  • Registrierung in einer EU Datenbank
     
  • Verschärfte Überwachung nach dem Inverkehrbringen:
    Alle Rückmeldungen aus dem Markt werden intern ausgewertet um Verbesserungspotenzial frühzeitig zu erkennen. Haben Sie Vorschläge oder Hinweise zu DARCO Produkten, dann freuen wir uns, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ihre Meinung ist uns wichtig!
    > Zum Kontaktformular

Label

Um die Dokumentationspflicht unserer Händler zu vereinfachen, stellt DARCO auf ablösbare Etiketten um.
Teile des Etiketts können für die Dokumentation abgelöst werden. Somit ist eine eindeutige Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
Hier finden Sie beispielhaft ein Etikett anhand dessen wir die einzelnen zur Verwendung stehenden Symbole erläutern.


Erläuterung der Symbole

1 | Artikelnummer

Zeigt die Artikelnummer des Herstellers an, sodass das Medizinprodukt identifiziert werden kann.

2 | Produktmerkmale

Größe, Farbe und Eigenschaft des Produktes.

3 | Produktname

Zeigt den kompletten ggf. patentrechtlich geschützten Namen des Produktes.

4 | Zweckbestimmung

In 12 Sprachen übersetzt.

5 | Hersteller

Zeigt den Namen und die Anschrift des Herstellers des Medizinprodukts.

6 | CH / EC / UK REP

Gibt den Bevollmächtigten des Herstellers an:
A | Schweiz
B | EU
C | Vereinigtes Königreich

7 | Händler

Zeigt den Namen und die Anschrift des Unternehmens an, welches das Medizinprodukt vertreibt.

8 | Importeur

Zeigt den Namen und die Anschrift des Unternehmens an, welches das Medizinprodukt in die EU eingeführt hat.

9 | Chargenbezeichnung

Dient der Identifikation und Rückverfolgbarkeit des Produktes und kennzeichnet eine bestimmte Menge, die am gleichen Tag oder aus demselben Ausgangsmaterial produziert wurde.

10 | Verpackungseinheit

Anzahl der einzelnen Produkte, die in einer Verpackungseinheit beinhaltet sind.

11 | Herstellungsdatum

Gibt den genauen Tag der Herstellung im Format JJJJ-MM-TT an.

12 | Datamatrix-Code

Beinhaltet alle Informationen, die sich als Klartext auch unter dem UDI-Symbol befinden. Informationen können so schneller und weniger fehleranfällig in digitale Systeme übertragen werden.

13 | Eindeutige Produktidentifizierung

Der UDI setzt sich zusammen aus:
Dem UDI-DI (Device Identifier)
(01) Eine 14-stellige GTIN
(Global Trade Item Number)

Der UDI-PI (Production Identifier)
(11) Produktionsdatum JJMMTT
(10) LOT Nummer
(17) Verfallsdatum JJMMTT (optional)

14 | Mehrfachanwendung an einem einzelnen Patienten / Einmalgebrauch

A | Medizinprodukt darf an einem einzelnen Patienten mehrere Male verwendet werden.
Oder
B | Medizinprodukt ist nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen.

15 | Gebrauchsanweisung beachten

Zeigt dem Anwender an, dass es notwendig ist, die Gebrauchsanweisung zu beachten.

16 | Barcode

Zeigt den 13-stelligen EAN Code an.

17 | CE-Konformitätskennzeichnung

Zertifizierungszeichen, das die Übereinstimmung des Produktes mit der EU-Gesetzgebung bestätigt.

18 | Medizinprodukt

Zeigt an, dass es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Medizinprodukt handelt.

19 | Versionsnummer

Zur einfacheren Zuordnung erhält jede Etikettenvorlage eine Versionsnummer im Format JJJJ-MM-TT Rev. XX.

20 | Ablösbare Elemente

Diese Teile des Etiketts können für die Dokumentation abgelöst und so eine eindeutige Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.


Allgemeine Händlerpflichten für Medizinprodukte
gemäß Artikel 14 MDR

1. Was sind die allgemeinen Händlerpflichten für Medizinprodukte gemäß Artikel 14 MDR ?

Vor Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt hat der Händler bestimmte Prüfpflichten:

  • Trägt das Produkt eine CE-Kennzeichnung und ist eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt?
  • Liegen Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung vor, insbesondere auch in der richtigen Sprachfassung?
  • Hat der Hersteller für das Produkt eine UDI vergeben? 

Diese Prüfpflichten können durch repräsentative Probenahmeverfahren, die überprüfbar dokumentiert sein müssen, erfüllt werden.

Ist der Händler der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein Produkt nicht konform ist, darf er das betreffende Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen. In diesem Fall informiert er den Hersteller ggf. sollte er auch seinen Zwischenhändler informieren, von dem er das Produkt erhalten hat.

Ist der Händler der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass von dem Produkt eine schwerwiegende Gefahr ausgeht oder dass es sich um ein gefälschtes Produkt handelt, informiert er außerdem die zuständige Behörde.
Die Händler arbeiten mit dem Hersteller sowie mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass bei Bedarf die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts herzustellen, es vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen.

Händler, denen Beschwerden und Berichte seitens Angehöriger der Gesundheitsberufe, der Patienten oder Anwender über mutmaßliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit einem Produkt, das sie bereitgestellt haben, zugehen, leiten diese unverzüglich an den Hersteller. Sie führen ein Register der Beschwerden, der nichtkonformen Produkte und der Rückrufe und Rücknahmen, und sie halten den Hersteller über diese Überwachungsmaßnahme auf dem Laufenden und stellen ihnen auf deren Ersuchen alle Informationen zur Verfügung.

Die Händler händigen der zuständigen Behörde auf Ersuchen alle Informationen und Unterlagen aus, die ihnen vorliegen und die für den Nachweis der Konformität eines Produkts erforderlich sind. Die Händler stellen einer zuständigen Behörde auf Ersuchen unentgeltliche Proben des Produkts zur Verfügung.

 

2. Wo können Händler nachsehen, wie zwischen Herstellern und Händlern vertraglich vereinbarte Liefer-AGB gestaltet sein können?

Die AGBs von DARCO finden Sie hier:
 > Zu den AGBs

 

3. Welche Pflichten haben die Händler in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit eines Produkts?

Bei allen Produkten mit einer Chargennummer muss eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Chargennummern zu übernehmen oder dergestalt mit seiner Chargennummerierung zu verknüpfen, dass auch in der weiteren Verarbeitung und dem weiteren Vertrieb die Rückverfolgbarkeit gewährleistet bleibt.

 

4. Wann können Herstellerpflichten auf den Händler übergehen und was beinhalten diese?

Händler können immer dann Herstellerpflichten treffen, wenn sie bestimmte Tätigkeiten ausüben, die in den Bereich der Herstellung von Produkten fallen. Beispiele sind die Bereitstellung unter eigenem Namen/Eigenmarke, eine Änderung der Zweckbestimmung, das Umpacken von Produkten oder auch, wenn Händler gebrauchte Produkte nicht nur reparieren oder instand setzen, sondern neu aufbereiten. Daher verpflichtet DARCO die Kunde, keinerlei Abweichungen von der Zweckbestimmung und der Art des Produktes sowie der Kennzeichnung des Produktes vorzunehmen.

 

5. Wo können Händler nachsehen, welche Bedeutung die Symbole auf den Verpackungen der Produkte haben?

> Hier finden Sie alle Infos zu den Symbolen

 

6. Welche weiteren gesetzliche Vorgaben müssen Händler von Medizinprodukte in Deutschland beachten?

Das Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG) § 83 Medizinprodukteberater muss beachtet werden, das besagt:

  • Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt. Dies gilt auch für die fernmündliche Information.
  • Die Sachkenntnis besitzt, wer 
    1. Eine Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen, technischen oder IT-kaufmännischen Beruf erfolgreich abgeschlossen hat und auf die jeweiligen Medizinprodukte bezogen geschult worden ist oder
    2. Durch eine mindestens einjährige Tätigkeit, die in begründeten Fällen auch kürzer sein kann, Erfahrungen in der Information über die jeweiligen Medizinprodukte und, soweit erforderlich, in der Einweisung in deren Handhabung erworben hat.
  • Der Medizinprodukteberater hat der zuständigen Behörde auf Verlangen seine Sachkenntnis nachzuweisen. Er hält sich auf dem neuesten Erkenntnisstand über die jeweiligen Medizinprodukte, um sachkundig beraten zu können. Der Auftraggeber hat für eine regelmäßige Schulung des Medizinprodukteberaters zu sorgen.
  • Der Medizinprodukteberater hat Mitteilungen von Angehörigen der Fachkreise über Nebenwirkungen, wechselseitige Beeinflussungen, Fehlfunktionen, technische Mängel, Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Medizinprodukten aufzuzeichnen und unverzüglich dem Hersteller, oder deren für die Einhaltung der Regelungsvorschriften verantwortlichen Person schriftlich oder elektronisch zu übermitteln.

 

7. Wie kann ich als Händler von Medizinprodukte in Deutschland die Vorgaben zum Medizinprodukteberater praktisch umsetzen?

Personen die Fachkreise fachlich informieren, einweisen oder beraten müssen zum Medizinprodukteberater benannt werden. Die Benennung kann Ihr Unternehmen selbst ausstellen. Medizinprodukteberater müssen regelmäßig über deren Pflichten geschult werden. Zudem müssen Sie über die zu beratenden Medizinprodukte geschult werden. Bei Schulungsbedarf zu DARCO Produkten können Sie sich gerne bei uns melden. DARCO erstellt nach erfolgreicher Produktschulung gerne eine Schulungsbestätigung aus.